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2019
Gesellschaftsrecht
WHISTLEBLOWING-HOTLINE
Viele Unternehmen, insb. börsennotierte Gesellschaften*, haben ein internes Verfahren eingerichtet, über welches Mitarbeiter ("Whistleblower") tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten im Unternehmen an einen neutralen Ombudsmann melden können. Unternehmen, die mich entsprechend beauftragt haben, stehe ich als externer Ombudsmann zur Verfügung. Deren Mitarbeiter können Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen offen oder geschützt anonym per E-Mail unter
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an mich melden.
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* Siehe A.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex: "Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden."